Arbeitskreis Forschungsdaten

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Programm und Materialien

Programm zum 10. Workshop des AK Forschungsdaten

Dienstag, 15.06.2021

Registrierung (geschlossen)

10:00 – 10:10 Uhr Begrüßung durch den AK Forschungsdaten und Einführung in das Thema (Reiner Mauer)
10:10 – 10:35 Uhr Der Kodex “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” mit Fokus auf dem Umgang mit Forschungsdaten (K. Hartig, K. Hüttemann, DFG) K. Hartig, Folien zum Thema
10:35 – 11:00 Uhr Der Kodex in der Leibniz Gemeinschaft (J. Bronisch, Geschäftsstelle)
11:00 – 11:20 Uhr 20210615_AKForschungsdaten_DatenrichtlinieTROPOS (R. Hengst, TROPOS)
11:20 – 11:40 Uhr FDM in hektischen Zeiten: eine zweigleisige Strategie mit Basic- und Premium-Variante(S. Brosig, IAMO)
11:40 – 12:20 Uhr kurze Pause und Einteilung in die Gruppendiskussionen
12:20 – 13:30 Uhr moderierte Gruppendiskussionen
13:30 – 14:00 Uhr Zusammenfassung der Gruppendiskussionen und Abschlussdiskussion

DFG Kodex – Leitlinien mit Bezug zu Forschungsdaten

  • Link: https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/
  • Im Portal Wissenschaftliche Integrität enthalten die Leitlinien neben der Erläuterung noch Kommentierungen, Stellungnahmen, Linklisten
    PDF:https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche rahmenbedingungen/gute wissenschaftliche praxis/kodex gwp.pdf
  • DFG-Webseite: https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/index.html

Leitlinie 7: Phasenübergreifende Qualitätssicherung
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden.

Phasenübergreifende Qualitätssicherung

Leitfragen zu LL 7 für Diskussion:
Was bedeutet eine phasenübergreifende Qualitätssicherung im Hinblick auf Forschungsdaten?
Welche Unterstützung benötigt die/der Wissenschaftler/in, um phasenübergreifende Qualitätssicherung entsprechend der gwP durchzuführen?
Wie wird die geforderte “Darlegung der angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung” in den Instituten realisiert?

Leitlinie 9: Forschungsdesign
(ggf. nicht in jeder Disziplin relevant in Bezug auf FD)?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an. Die Identifikation relevanter und geeigneter Forschungsfragen setzt sorgfältige Recherche nach bereits öffentlich zugänglich gemachten Forschungsleistungen voraus. Die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen stellen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sicher.

Forschungsdesign

Leitfragen zu LL 9 für Diskussion:
Die Recherche nach veröffentlichten Forschungsleistungen in Form von Publikationen ist etabliert. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Recherche nach veröffentlichten Daten in vergleichbarer Form im Forschungsprozess zu verankern?

Leitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.

Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte

Leitfragen zu LL 10 für Diskussion:
Welche Unterstützungsmaßnahmen für die Wissenschaftler:innen sind im Bezug auf Forschungsdaten notwendig?
Im Verhältnis zur Leitlinie Forschungsdaten: ist das Thema dort adäquat adressiert?

Leitlinie 11: Methoden und Standards
Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards.

Methoden und Standards

Leitfragen zu LL 11 für Diskussion:
Gibt es an den Instituten bereits Methoden zur standardisierten Datenerhebung (im Sinne von fachbezogener Arbeitsmethodik, Referenzmodell oder formalisierter Norm)?

Leitlinie 12: Dokumentation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.

Dokumentation

Leitfragen zu LL 12 für Diskussion:
Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es an den Instituten für die Dokumentation der Forschungsergebnisse? Gibt es Standards, Tools (bspw. ELN), Vorgaben seitens des Instituts/Fachs? Wird die Einhaltung überprüft?

Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.

Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen

Leitfragen zu LL 13 für Diskussion:
Der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien sollen in anerkannten Archiven und Repositorien zugänglich gemacht werden. Werden in den Instituten Vorgaben gemacht, was in diesem Kontext “anerkannt” bedeutet? Welche Kriterien werden dafür angelegt (vgl. auch LL 15 Publikationsorgan)?

Leitlinie 14: Autorenschaft
Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Autorschaft

Leitfragen zu LL 14 für Diskussion:
Wie ist der genuine, nachvollziehbare Beitrag definiert? Sind darin auch die Leistungen der Datenmanager und Data Stewards inkludiert?

Leitlinie 15: Publikationsorgan
Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.

Publikationsorgan

Leitfragen zu LL 15 für Diskussion:
In der Erläuterung zu dieser LL steht “ein wesentliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat.” Welche weiteren Kriterien sollten bei Forschungsdaten-Repositorien angewendet werden? Werden diese weiteren Kriterien über Richtlinien zur gwP abgedeckt?

Leitlinie 17: Archivierung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.

Archivierung

Leitfragen zu LL 17 für Diskussion:
Sind solche Infrastrukturen bereits für alle nutzbar?
Welche Bedarfe an Verbesserungen gibt es aktuell?